Kurtaxen

Der Verkehrsverein Stein ist von der Gemeinde Stein AR beauftragt, die Kurtaxen einzuziehen.

Überblick wer die Taxen zu entrichten hat:

  • die Besitzer von Ferienwohnungen und -häusern (als Zweitwohnung) für sich und ihre Gäste
  • die Besitzer von Liegenschaften welchen Personen ohne steuerrechtlichen Aufenthalt und Wohnsitz in Heiden, gegen Entgelt eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellen

Bei Fragen zu diesem Thema nehmen Sie bitte per Kontaktformular mit uns Kontakt auf.

Meldeformular Logiernächte

Bitte melden Sie die Logiernächte über das Kurtaxen-Meldeformular.

Die Zahlen werden für die Statistik benötigt. Dies gilt auch für die pauschal abgerechneten Betriebe/Ferienwohnungen.

Hinweis

  • Die Beherbergungsbetriebe haben die Pflicht Daten der Gäste, zu erheben und diese der Polizei auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.
  • Die Daten müssen 5 Jahre aufbewahrt werden.
  • In welcher Form (digital oder schriftlich) die Gästedaten erhoben werden, ist dem Beherbergungsbetrieb überlassen.

Aktuelles Gesetz: bGS 955.21 - Tourismusgesetz - Kanton Appenzell Ausserrhoden - Erlass-Sammlung (clex.ch) ohne Punkt IV. Beherbergungstaxe.

Meldeschein / Hotelmeldeblöcke

Rückmeldung von Kanton:
Aufgrund der Revision des Tourismusgesetzes per 01.01.2017, fällt die kantonale Beherbergungstaxe weg.
Aus diesem Grund besteht keine Notwendigkeit mehr, Hotelmeldeblöcke zur Verfügung zu stellen.

Ein einfaches Meldeschein-Formular steht hier als PDF (Verkehrsverein Stein AR - Meldeschein - Druck.pdf) zum drucken zur Verfügung.

Reglement & Dokumente

Kurtaxenreglement.pdf 889 KB
Verkehrsverein Stein AR - Meldeschein - Druck.pdf 36 KB